Archive: Mai 2019

12. Mai 2019

Historische Stadtführung mit kulinarischen Häppchen unserer Gemeinderatskandidaten

Am Freitag 10. Mai luden die Freien Wähler zur historischen Stadtführung durch Holzgerlinge ein. Die Gemeinderatskandidaten hatten verschieden Stationen mit kulinarischen Häppchen vorbereitet.

Los ging es an der Burg Kalteneck, wo Tourführer Dr. Dieter Schittenhelm die Gäste in die Geschichte der Stadt und der früheren Bedeutung der Burg als Wachposten der Rheinstraße einführte. Seine Ausführungen können Sie hier nochmal anschauen:

Übers Stäuchle und einen Zwischenstopp in der Tübinger Straße ging es zum Krone Bäck. Eberhard Binder hatte für die Gäste seine bekannten Brezeln vorbereitet und erzählte wie wie früher zur Bäckerei auch Landwirtschaft und eine Gaststätte gehörten.

Durch die Hintere Straße und vorbei am Staffelschneider ging es zur Mauritiuskirche. Dr. Dieter Schittenhelm erzählte hier unter anderem von der frühen Bedeutung Holzgerlingens als Schulstandort und zeigte den Verlauf der alten Stadtmauern, die auch heute noch gut zu erkennen sind. Seine Ausführungen an dieser Station können Sie hier nachhören:

Im Anschluss erwartete Dr. Alexander Failenschmid die Tourteilnehmer mit einem Honigbrot aus eigener Imkerei. Gemeinsam mit seiner Frau pflegt er sechs Bienenvölker am Schützenbühl.

Vom Rathaus ging es weiter in die Friedhofstraße zum alten Seldnerhaus wo heute Stadtrat Tilman Frirdich mit seiner Familie wohnt. Er hatte gemeinsam mit Matthias Weisensee für die Gäste verschiedene Holzgerlinger und eigengebrannte Schnäpse parat. So konnten die Gäste neben Zwetschge und Birne auch Matthias Weisensees Mirabelle vom Bebelsberg testen.

Den Abschluss bildete das Heimatmuseum, wo Dr. Dieter Schittenhelm noch etwas zum Gebäude, den Kelten und der wichtigen Arbeit des Heimatgeschichtvereins berichtete. Im Heimatmuseum warteten Getränke und Zwiebelkuchen aus der Bäckerei Binder sowie ein süßer Abschluss von Nicole Frasch und luden zum gemütlichen Austausch und Gesprächen ein. Unsere Kandidaten wie auch Gäste waren sich einig, das war eine rundum gelungene Veranstaltung. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für die Mitwirkung und Bereitstellung der Köstlichkeiten.

 


8. Mai 2019

Zweiter Wahlflyer ist da

Der zweite Flyer zur Gemeinderatswahl ist da und wird diese Woche mit dem Nachrichtenblatt verteilt. Hier erhalten Sie ihn schon heute.

Wir sind übrigens für Sie am 10.05., 17.05. und 24.05. auf dem Wochenmarkt. Kommen Sie vorbei und lernen Sie uns kennen.

 


7. Mai 2019

Bericht zur offiziellen Kandidatenvorstellung

Am Montag, 06. Mai, luden die Freien Wähler Holzgerlingen zur offiziellen Kandidatenvorstellung ihrer Gemeinderats- und der Kreistagskandidaten für den Wahlkreis Holzgerlingen in die Burg Kalteneck ein. Nach Begrüßung durch den Vorsitzenden der Freien Wähler Holzgerlingen, Dr. Dieter Schittenhelm, stellten sich die Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreistag (Ioannis Delakos, Wolfgang Lahl, Erwin Heller, Matthias Schöck, Edeltraud Stribick, Tanja Borndörfer-Notter und Wilfried Dölker) persönlich vor und gaben Einblicke in die Kreispolitik und die Aufgaben und Ziele des Landkreises in den nächsten Jahren.

Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat Holzgerlingen stellten sich im Anschluss vor. Neben der persönlichen Vorstellung und einigen Sätzen weshalb unsere Kandidaten sich für Holzgerlingen engagieren und in den Gemeinderat möchten, spielte Nicole Frasch als Moderatorin mit jedem Kandidaten eine Runde „Interviewlotto“. Dabei durfte jeder 2 aus 24 Lottokugeln ziehen, die jeweils für eine persönliche Frage standen. So erfuhren die Zuschauer beispielsweise welches die persönlichen Lieblingsorte in Holzgerlingen sind, was für die Kandidaten zu einem gemütlichen Sonntagabend dazugehört, was sie sich für Holzgerlingen wünschen wenn Geld keine Rolle spielt oder wohin der nächste Urlaub gehen soll.

Der Fraktionsvorsitzende Eberhard Binder lud zum Abschluss alle Gäste dazu ein, bei Getränken gemeinsam ins Gespräch zu kommen.

Die unterhaltsame Veranstaltung wurde erstmals live auf Facebook übertragen. Sie finden hier die gesamte Veranstaltung nochmal zum anschauen:

 

 


2. Mai 2019

Instagram und Facebook Bilderwettbewerb

Liebe Jugendliche und Junggebliebene,

wir wollen eure Holzgerlinger Hotspots kennenlernen und starten einen Bilderwettbewerb vom 01. – 15. Mai auf Instagram und Facebook unter dem Hashtag #MEINHOLZGERLINGEN. Zu gewinnen gibt es eine Freibadjahreskarte. Also schnappt euch euer Smartphone und teilt eure Lieblingsplätze. Wie es genau geht und die Teilnahmebedingungen findet ihr auf unserer Facebook Seite, Instagram Account oder Homepage holzgerlingen.freiewaehler.de

 

Teilnahme- und Datenschutzbedingungen Online Gewinnspiel

Teilnahmezeitraum

Teilgenommen werden kann zwischen dem 01.05.2019 und dem 15.05.2019.

Ausschluss

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Holzgerlingen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich müssen sie den Flyer mit den Gewinnspielinformationen geteilt oder gepostet haben und ein Lieblingsbild mit dem #meinHolzgerlingen versehen öffentlich geteilt haben. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgender Preis wird vergeben:

Saisonkarte Waldfreibad Holzgerlingen

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss auf Basis der meisten Likes, die ein Bild erhalten hat.

Die Gewinner des Gewinnspiels werden zeitnah über eine gesonderte Nachricht über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Eine Auszahlung des Gewinns ist nicht möglich und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 


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